Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen, da man in letzter Zeit immer mehr von Abmahnungen
wegen Urheberrechtsverletzungen hört!!!
Wir haben vor ca. 1 Jahr einen Bulli-Stammtisch gegründet. Wir sind
eine Gruppe von VW-Bus-Fahrern des Typ2 T3 und treffen uns einmal im
Monat zum Fachsimpeln. Nachdem das Interesse recht groß ist, habe ich
vor Kurzem ein "Stammtisch-Logo" entworfen. Das beinhaltet den
Umriss eines T3 und als Räder das VW-Logo.
Meine Frage nun an Sie:
Darf ich Ihr Logo mit Erlaubnis der Volkswagen AG benutzen?
Sollte es von Ihrer Seite nicht gestattet sein, werde ich es aus dem
Netz nehmen und umgestalten.
Ich bedanke mich für Ihre Mühe und eine kurze Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten und ich war
positiv überrascht:
Hallo Herr H.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen natürlich gerne
beantworte. Die Fälle, von denen Sie sprechen, in denen Abmahnungen
wegen Verwendung eines Markenzeichens ausgesprochen wurden, beziehen
sich sehr häufig auf die kommerzielle Nutzung eines Markenzeichens. Es
werden vorwiegend Artikel erstellt, mit einem Markenzeichen versehen und
dann veräußert. Dazu gibt es auch noch die Fälle, wo unter Verwendung
eines Markenzeichens der Eindruck erweckt wird, es handele sich
beispielsweise um einen vertraglich gebundenen Partner des
Markenzeicheninhabers, also eines bestimmten Unternehmens. Beide
Kriterien sind hier aber nicht gegeben. Ich würde Sie, aber darauf
hinweisen, dass es nicht so ganz im Sinne der Marke Volkswagen ist, wenn
unser Markenzeichen zum Reifen degradiert wird und generell Bestandteil
von kreativen Umsetzungen ist.
Mit freundlichen Grüßen aus Wolfsburg
Frank Eggers
Corporate Identity/Corporate Design
Marke Volkswagen
Volkswagen AG
Brieffach 19690
38436 Wolfsburg
Telefon +49 (0) 53 61-9-7 79 14
Telefax +49 (0) 53 61-9-3 91 07
frank2.eggers@volkswagen.de
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Sehr geehrter Herr Frank Eggers,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich kann aus Ihrer e-mail indirekt
lesen, dass ich nicht gegen das Markenrecht verstoße.
Sie schreiben mir, dass ich die Kriterien der Urheberrechtsverletzung
nicht erfülle, aber nicht, dass Sie mir die Verwendung gestatten. Ich
möchte nur gerne verhindern, dass mir so ein gelangweilter Anwalt an
"die Karre" (den Bulli) fährt.
Wäre es Ihnen evtl. möglich, mir die Verwendung des Logo, auch wenn
als Reifen, in einer e-mail zu bestätigen?
Ich beharre so auf dieser Bestätigung, weil ich schon einmal einen
Streit, wenn auch um einen Bandnamen, hatte. Da hat sich doch so ein
schlauer Kerl den Namen "Jukebox" als Bandnamen registrieren
lassen. Meine Band heißt "Jukebox Duo".
Ich weiß, das ist kein direkter Vergleich, doch möchte ich vermeiden,
dass
es Probleme gibt.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo Herr H.,
Das
Volkswagen Markenzeichen können Sie verwenden, aber bitte nicht als
Reifen eines Bullis und nur einmalig auf der Startseite. Rassistische
und diskriminierende Inhalte und Inhalte, die der Marke Volkswagen
schaden sind nicht gestattet.
Das trifft zwar auf Ihre Seiten nicht zu, aber ich muß es erwähnen.
Sie könnten beispielsweise das Markenzeichen innerhalb der Bulli-Grafik
setzen und daneben den Clubnamen setzen. Ich würde mich freuen, wenn
Sie sich dann bei mir melden würden und ich die finalen Seiten sehen
könnte.
Wenn Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Gruß aus Wolfsburg
Frank
Eggers
Corporate
Identity/Corporate Design
Marke
Volkswagen
Volkswagen
AG
Brieffach
19690
38436
Wolfsburg
Telefon
+49 (0) 53 61-9-7 79 14
Telefax
+49 (0) 53 61-9-3 91 07
frank2.eggers@volkswagen.de
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